Artikel zum Thema: Versicherungsgrenze
Achtung vor Sozialversicherung und pensionsschädlichen Einkünften bei Kommanditbeteiligungen!
April 2009
Eine reine Kapitalbeteiligung von Kommanditisten führt grundsätzlich zu keiner Sozialversicherungspflicht nach dem GSVG. Eine solche tritt jedoch bei Überschreiten der Versicherungsgrenze von jährlich 4.292,88 € dann ein, wenn zusätzlich zur Kapitalbeteiligung eine Erwerbstätigkeit in der Gesellschaft ausgeübt wird. Von einer Erwerbstätigkeit ist dann auszugehen, wenn ein über die Hafteinlage hinausgehendes unternehmerisches...
Mitarbeit im Verein: Im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Oktober 2007
:: Arbeitsrecht Zunächst ist zu unterscheiden, welche Art der Tätigkeit vorliegt: Haupt- oder Nebentätigkeit Echtes oder Freies Dienstverhältnis Werkvertrag Leistung durch einen Selbständigen :: Steuerrecht Für die Beurteilung der Einkunftsart ist auf die Rz 762 bis 777 VereinsR zu verweisen. Laut Rz 766 besteht kein Dienstverhältnis , wenn bei einer Nebentätigkeit die monatlichen Einnahmen - unter...
Einkünfte aus Vereinen in steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht
Juli 2002
Die neuen Vereinsrichtlinien 2001 ordnen die Einkünfte der gewählten Funktionäre nunmehr den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gem. § 22 Z. 2 EStG zu. Bisher galten sie als sonstige Einkünfte gem. § 29 EStG. Grundzüge der Qualifikation der Einkünfte aus Vereinstätigkeit Die rechtliche Qualifikation ist abhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit bzw. der bestehenden Rechtsbeziehung zum...
Pflichtversicherung für freiberuflich tätige Künstler ab 2001
April 2001
Wie bereits in der Klienten-Info Dezember 2000 berichtet, besteht für alle Künstler nunmehr eine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Gleichzeitig sieht das "Künstler-Sozialversicherungsfonds-Gesetz" Zuschüsse zu den Pensionsbeiträgen der Kunstschaffenden vor. Pflichtversicherung Beginn der Pflichtversicherung 1. Übersteigen der Versicherungsgrenzen I S 88.800,- p.a., wenn keine weitere...