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Artikel zum Thema: Steuernachzahlung

10 Ergebnisse zum Thema "Steuernachzahlung"
Ergebnisse 7 bis 10

Selbstanzeige als Rückweg in die Steuerehrlichkeit

März 2010

Nach der „Liechtenstein-CD“ ist nun offenbar auch die „Schweiz-CD“ im Anmarsch. Diese soll gestohlene Schweizer Bankdaten enthalten und wurde von den deutschen Behörden bereits erworben. Auch österreichische „Steuerflüchtlinge“ können in Bedrängnis kommen, da das heimische Finanzministerium angekündigt hat, im Amtshilfeweg zugängliche Daten verwerten zu wollen. Da Unklarheit über den Inhalt der Daten herrscht...

Selbstanzeige als Rückweg in die Steuerehrlichkeit

Zinsenfreier Zeitraum für die Anspruchszinsen betreffend Steuernachzahlungen infolge Bagatellgrenze

Oktober 2001

Die Bagatellgrenze von EUR 50,– (ATS 688,02) für die Belastung mit Anspruchszinsen bewirkt, dass eine Nachforderung nicht in jedem Fall die Zinsenpflicht auslöst. Erst wenn die Bagatellgrenze überschritten ist, kommt es in voller Höhe zur Zinsenvorschreibung. „Zinsenfuchser” können mittels einer Formel den zinsenfreien Zeitraum berechnen und zur Vermeidung von Anspruchszinsen termingerecht eine Anzahlung mit Verrechnungsweisung vor...

Zinsenfreier Zeitraum für die Anspruchszinsen betreffend Steuernachzahlungen infolge Bagatellgrenze

Verzinsung von Steuerrückständen ab 1. Oktober 2001 und die aktuelle österr. Zinsenlandschaft

September 2001

Wirklich aktuell können in periodischen Zeitschriften veröffentlichte Zinssätze nie sein, da sie einer steten Wandlung unterliegen und durch eine Änderung nach Redaktionsschluss nur mehr von historischer Bedeutung sind. Die Einführung der Anspruchsverzinsung für Steuerrückstände ab 1.Oktober 2001 sei zum Anlass genommen, einen Überblick über die derzeit geltenden Zinssätze zu geben. Basiszinssatz Das...

Verzinsung von Steuerrückständen ab 1. Oktober 2001 und die aktuelle österr. Zinsenlandschaft

Kurz-Infos

September 2001

Betriebsausgabenpauschale 12% bzw. 6% Die Betriebsausgabenpauschalierung gemäß § 17 EStG ist für Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb vorgesehen, wenn der Gewinn durch Einnahmen-Ausgabenrechnung ermittelt wird. Grundsätzlich ist der Pauschalbetrag mit 12% der Umsätze zu ermitteln, wenn diese im Vorjahr nicht mehr als S 3 Mio. betragen haben. Der Pauschalbetrag vermindert sich auf 6% der Umsätze bei Einkünften aus...

Kurz-Infos
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