Das Alter ist keine (außergewöhnliche) Belastung
Juni 2009
In einer jüngst ergangenen Entscheidung hat der UFS (20.4.2009, GZ RV/0685-I/08) festgestellt, dass die Kosten der Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim keine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn die Unterbringung lediglich aus Altersgründen erfolgt. Eine außergewöhnliche Belastung kann nur dann vorliegen, wenn Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder besondere Betreuungsbedürftigkeit die Aufwendungen verursachen. In diesem Fall...