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Artikel zum Thema: Konsumentenschutzgesetz

10 Ergebnisse zum Thema "Konsumentenschutzgesetz"
Ergebnisse 7 bis 10

Kein Aufpreis bei Verfallen-Lassen einer bereits bezahlten Flugstrecke

März 2013

Die Preise für Flugtickets variieren naturgemäß nicht zuletzt aufgrund des umfangreichen Angebots und verschiedenster Buchungsmöglichkeiten sehr stark. Neben gewünschtem Flugtermin, Buchungszeitpunkt und Destination hängt der Preis auch davon ab, ob Hin- und Rückflug in Kombination gebucht werden oder ob es (vorerst) nur eine einzelne Flugstrecke sein soll. Bei der (üblichen) kombinierten Buchung von Hin- und Rückflug kann es mitunter...

Kein Aufpreis bei Verfallen-Lassen einer bereits bezahlten Flugstrecke

Das Verbraucherkreditgesetz - Verträge mit Konsumenten ab 11.6.2010

Juli 2010

Auf Ratenkäufe, Finanzierungsleasingverträge und sonstige Finanzierungshilfen für Konsumenten ist ab 11.6.2010 das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden. Die entsprechenden Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) wurden aufgehoben. Beachten Sie die detaillierten Informationspflichten sowie die Strafbestimmungen! Für welche Verträge gilt das Verbraucherkreditgesetz? Es gilt u.a. für die unten aufgelisteten (Kredit-)Verträge zwischen...

Das Verbraucherkreditgesetz - Verträge mit Konsumenten ab 11.6.2010

Gewährleistung, Garantie und Mängelrüge

August 2006

Rechts- und Vertragsgrundlagen Mit BGBl I 2001/48 wurden die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB und Konsumentenschutzgesetzes dem EU-Recht angepasst. UN-Recht gilt, wenn es nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen ist. Die Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Leistung, ersetzt aber in keinem Fall die gesetzliche Gewährleistung. Zur Wahrung des Gewährleistungsanspruches hat der Kaufmann unverzüglich Mängelrüge beim Verkäufer...

Gewährleistung, Garantie und Mängelrüge

Änderung im Gewährleistungsrecht ab 1. Jänner 2002

Oktober 2001

Änderung im Gewährleistungsrecht ab 1. Jänner 2002 Mit BGBl I 2001/48 wurden die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB und des Konsumentenschutzgesetzes dem EU-Recht angepasst. Gewährleistungsfristen Zwei Jahre für bewegliche Sachen (bisher 6 Monate), wenn innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der Sache ein Mangel auftritt. Ein Jahr ausnahmsweise für gebrauchte Güter gemäß § 9 Konsumentenschutzgesetz, wenn im...

Änderung im Gewährleistungsrecht ab 1. Jänner 2002
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