Neue Gastgewerbepauschalierung
Februar 2013
Kurz vor Jahreswechsel hat das BMF eine Nachfolgeregelung (BGBl. II Nr. 488/2012) für die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Gaststättenpauschalierung erlassen. Kurz zur Vorgeschichte : Die bis einschließlich 2012 anwendbare Gaststättenpauschalierung sah für Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 255.000 € eine Gewinnpauschalierung mit 5,5% der Einnahmen zuzüglich 2.180 € vor, wobei der Mindestgewinn mit 10.900 €...