Artikel zum Thema: Bankverbindung
Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel
Dezember 2015
1030 Wien Marxergasse 4 Telefon (österreichweit): 050 233 518 Telefax: 050 233 5918001 4020 Linz Bahnhofplatz 7 Telefon (österreichweit): 050 233 518 Telefax: 050 233 5918001 5020 Salzburg Aignerstraße 10 Telefon (österreichweit): 050 233 518 Telefax: 050 233 5918001 6020 Innsbruck Innrain 32 Telefon...
Steuerabkommen Österreich und Schweiz zur Legalisierung von Schwarzgeld
Mai 2012
Bei der Vorstellung der Steuerpläne im Rahmen des Sparpakets hat die Regierung im Jahr 2013 etwa 1 Mrd. € aus einer Abgeltungszahlung für in der Schweiz geparktes nicht versteuertes Vermögen österreichischer Staatsbürger eingeplant. Schneller als gedacht wurde nun am 13. April 2012 ein entsprechendes Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet , das grundsätzlich dem Abkommen der Schweiz mit Deutschland nachempfunden ist. Das neu geschlossene...
Rückerstattung ausländischer Quellensteuern / Probleme mit Frankreich
Juni 2007
Übersteigt die im Ausland einbehaltene Quellensteuer 15%, kann der übersteigende Betrag gem. Art. 10 OECD-Musterabkommen auf Antrag erstattet werden. Die Antragsformulare sind bei der Drucksortenverwaltung der Finanzbehörde 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße. 3 Tel. (01) 71125/3643 oder Fax. 3649 zu beziehen. Die Anträge sind grundsätzlich vom zuständigen Finanzamt, versehen mit der Ansässigkeitsbestätigung, unmittelbar dem Finanzamt Eisenstadt...
EU-Standard-Überweisung spart Kosten, auch bei den neuen Mitgliedsländern
Juli 2004
Die EU/EWR-Länder bilden seit 1. Mai 2004 einen erweiterten einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA= Single Euro Payments Area). Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro sind - bei Einhaltung folgender Bedingungen - kostenmäßig Inlandsüberweisungen gleichgestellt: IBAN und BIC des Empfängers müssen auf der Überweisung angegeben sein. Die Überweisung muss in Euro erfolgen. Der Betrag darf Euro 12.500,-...
Checklisten: Rechnungserstellung & Mahnwesen
Juni 2004
Checkliste: Rechnungserstellung Rechnungslegung so früh wie möglich nach Leistungserbringung Alle Vereinbarungen und Vertragsbedingungen müssen eingehalten werden: Anzahl der Rechnungskopien Lieferscheine Zahlungskonditionen Informationen auf der Rechnung: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung UID-Nummer des Lieferanten Die Menge...