Klienten-Info - Archiv
Weitere Absenkung des Basiszinssatzes mit 16.3.2016
April 2016
Mit Wirkung ab 16. März 2016 sinkt der Basiszinssatz in Österreich von -0,12% auf -0,62%. Dies beeinflusst auch die Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Berufungszinsen. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Ab 16.3.2016 Bisher Stundungszinsen 3,88 % 4,38 % Aussetzungszinsen 1,38 % 1,88 % Anspruchszinsen 1,38 %...
Keine Ausnahmen für Steuerberater beim Nachweis von Bewirtungsaufwendungen
April 2016
Bekanntermaßen sind Repräsentationsaufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig , da sie nicht nur im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen, sondern auch das gesellschaftliche Ansehen des Steuerpflichtigen fördern . Eine Ausnahme besteht nur für Aufwendungen anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden , sofern zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss mit den Aufwendungen ein Werbezweck verbunden sein...