Kurkosten als außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)
Juni 2005
Gemäß VwGH (22.12.2004-2001/15/0116) werden Kurkosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt (§ 34 EStG), wenn die Aufwendungen zwangsweise erwachsen sind und die Kur unter ärztlicher Aufsicht bzw. Betreuung (Therapie, Arztkonsultationen) erfolgt. Werden die genannten Kriterien nicht erfüllt bzw. gelingt der Nachweis nicht, dass der Kuraufenthalt im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit steht und aus medizinischen Gründen erforderlich ist,...