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Ausweitung von Reverse-Charge/Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen

Februar 2005

Österreich wurde von der EU ermächtigt für den Übergang der Umsatzsteuerschuld vom leistenden auf den leistungsempfangenden Unternehmer abweichende Regelungen zu treffen. Da die diesbezügliche Entscheidung im Amtsblatt der EU am 12. November 2004 veröffentlicht worden ist, traten die in § 28 Abs 23 Z 4 UStG angeführten Bestimmungen am 1. Jänner 2005 in Kraft. (Information BMF v. 22.11.2004). :: Das Kernstück dieser Neuregelung ab 1....

Ausweitung von Reverse-Charge/Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen

Nikotin- und Alkoholkonsum in öffentlichen Räumen und am Arbeitsplatz

Februar 2005

Mit der Novelle zum Tabakgesetz ( Nichtraucher-Schutzgesetz ) wird Österreich mit einer "quasi lex imperfekta" in kafkaesker Weise bereichert. Nicht der Täter (Raucher) wird bestraft, wenn man vom Wegweisungsrecht absieht, sondern jene Person, die das Verbot nicht rechtzeitig (2 Jahre nach Inkrafttreten) ausschildert und zwar mit bis zu € 720,-. Kakanien lässt grüßen! Für die Gastronomie wird in den Erläuterungen zum Gesetz eine...

Nikotin- und Alkoholkonsum in öffentlichen Räumen und am Arbeitsplatz

Besteuerung von Wandelschuldverschreibungen

Februar 2005

Forderungswertpapiere, die mit einem Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien ausgestattet sind, unterliegen nach der Intention des BMF dem KESt-Abzug gem. § 93 Abs. 4 Z 2 EStG. Bemessungsgrundlage neben allfälligen Kuponzinsen sind auch Kapitaleinkünfte i.S. des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG, welche aus der Differenz zwischen dem Ausgabewert und dem Wert der Aktie im Umtausch- oder Wandlungszeitpunkt gem. § 27 Abs. 2 Z 2 EStG resultiert. Die Attraktivität derartiger...

Besteuerung von Wandelschuldverschreibungen

Erhöhung der Stundungs- und Aussetzungszinsen

Februar 2005

Ab 1. Februar 2005 werden diese Zinssätze erhöht und zwar um 0,5% die Stundungszinsen und um 1% die Aussetzungszinsen, sodass nunmehr folgende Zinssätze gelten:   Stundungszinsen Aussetzungszinsen Bis 31. Jänner 2005 5,47% 2,47% Ab 1. Februar 2005 5,97% 3,47% Solange der Basiszinssatz von 1,47% gilt, bleibt es voraussichtlich bei den oben angeführten Zinssätzen.

Erhöhung der Stundungs- und Aussetzungszinsen

Bausparen und Zukunftsvorsorge 2005

Februar 2005

Infolge fortschreitender Erosion im Bereich der staatlichen Säule der Altersvorsorge durch Pensionskürzungen, kommt der privaten Vorsorge erhöhte Bedeutung zu. Hier sei auf folgende staatliche Förderungen hingewiesen: :: Bausparen als Basisprodukt für den persönlichen Vermögensaufbau , ohne Bauverpflichtung. Neben der attraktiven Verzinsung und der steuerfreien staatlichen Prämie in der Höhe von 3,5% im Jahre 2005, besteht Sicherheit und...

Bausparen und Zukunftsvorsorge 2005

GSVG-Beitragsgrundlage

Februar 2005

Gem. § 25 GSVG bilden die von den gem. § 2 Abs. 1 GSVG pflichtversicherten Personen erzielten Einkünfte die Beitragsgrundlage. Diese Definition hat folgende Auswirkungen: Mehrfachversicherung Erzielt eine Person aus mehreren pflichtversicherten Tätigkeiten Einkünfte, so bildet deren Summe gem. § 25 Abs. 3 GSVG die Bemessungsgrundlage, welche aber ihre Grenze in der Höchstbeitragsgrundlage findet. Enumerationsprinzip Bestehen z.B. die Einkünfte aus...

GSVG-Beitragsgrundlage
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