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Folgen des Zahlungsverzuges im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie bei den Gemeindeabgaben

Februar 2002

Vorausgeschickt sei, dass zwischen Fälligkeit (Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeit) und Entrichtungszeitpunkt zu unterscheiden ist. Säumnisfolgen werden durch verspätete Entrichtung ausgelöst. Im folgenden werden die Sanktionen für die verspätete Entrichtung behandelt. Steuerrecht Der Entrichtungszeitpunkt für vorgeschriebene Steuern ist der Buchungsmitteilung zu entnehmen. Für Selbstbemessungsabgaben ist er im Gesetz geregelt (z.B....

Folgen des Zahlungsverzuges im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie bei den Gemeindeabgaben

Zwei zusätzliche Säumniszuschläge bei verspäteter Abgabenentrichtung ab 1. Jänner 2002, Erhöhung der maßgeblichen Bemessungsgrundlage und verlängerte Antragsfrist für Herabsetzung

Februar 2002

Die Neuregelung betrifft alle Abgabenansprüche (ausgenommen Nebengebühren), die nach dem 31. Dezember 2001 entstehen. Unmittelbar betroffen sind davon bereits die ersten Steuervorauszahlungen, die das Jahr 2002 betreffen (z.B. Einkommensteuervorauszahlung 1. Vierteljahr 2002 per 15. Februar 2002) sowie Umsatzsteuervorauszahlung Jänner 2002 fällig am 15. März 2002. Allgemeines Die Verhängung eines Säumniszuschlages ist die automatische Folge einer...

Zwei zusätzliche Säumniszuschläge bei verspäteter Abgabenentrichtung ab 1. Jänner 2002, Erhöhung der maßgeblichen Bemessungsgrundlage und verlängerte Antragsfrist für Herabsetzung

Neues zum Kilometergeld und dem Sachbezug

Februar 2002

Bisher konnten steuerfreie Kilometergelder nur bei Verwendung eines eigenen KFZ oder eines „eigenen“ Leasing-KFZ beansprucht werden. Neu laut Lohnsteuerrichtlinien ab 2002 Rz 372: Kilometergelder können auch für fremde KFZ entweder als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden oder stellen lohnsteuerfreie Leistungen des Arbeitgebers dar. Laut Reisegebührenvorschrift betragen die neuen Euro-Kilometergelder:   Euro...

Neues zum Kilometergeld und dem Sachbezug

Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten für Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses

Februar 2002

Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechtes, die ab dem Jahre 2002 an bestimmte Personen, welche nicht Dienstnehmer sind, Honorare auszahlen, müssen nach Ablauf des Jahres gemäß § 109 a EStG Mitteilungen an das Finanzamt erstatten. Betroffener Personenkreis 1. Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und alle Personen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung betraut sind. 2. Bausparkassen- und...

Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten für Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses

Ruhende Gewerbeberechtigung und Sozialversicherung

Februar 2002

Vor der Ruhendmeldung, aus welchen Gründen auch immer (z.B. vorzeitige Alterspension, längere Krankheit, Auslandsaufenthalt etc.), ist auf die Rechtsfolgen in der Sozialversicherung Bedacht zu nehmen bzw. sollen die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden. Vorteile – Die Beitragspflicht zur Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung entfällt. – Die Grundumlage ermäßigt sich oder entfällt. Nachteile –...

Ruhende Gewerbeberechtigung und Sozialversicherung

50 EURO-Bagatellgrenze für Nebenansprüche

Februar 2002

Kurz-Info Laut Erlass des BMF v. 7. November 2001 gilt die im Artikel über die Säumniszuschläge erwähnte 50-EURO-Grenze weiters für: Verspätungszuschläge (§ 135 BAO) Stundungszinsen (§ 212 (2) BAO) Aussetzungszinsen (§ 212a (9) BAO) Neu ist ferner, dass bei der Festsetzung eines Säumniszuschlages auf Grund der Nachforderung aus einem Umsatzsteuerbescheid nicht mehr von den monatlichen/vierteljährlichen...

50 EURO-Bagatellgrenze für Nebenansprüche
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