Artikel zum Thema: Entgeltfortzahlung
Gesetzliche Angleichung von Arbeitern und Angestellten
August 2018
Mit dem BGBl. I Nr. 2017/153 vom 13.11.2017 erfolgte eine punktuelle Angleichung arbeitsrechtlicher Bestimmungen für Angestellte und Arbeiter . Eine völlige Angleichung hat nicht stattgefunden, da kein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff geschaffen wurde. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise weiterhin getrennte Betriebsräte für Arbeiter und Angestellte bestehen bleiben. Die Neuerungen werden schrittweise in den Jahren 2018 bis 2021 in Kraft treten und...
Wiedereingliederungsteilzeit für die frühere Rückkehr an den Arbeitsplatz
Dezember 2017
Die Wiedereingliederungsteilzeit (WET) stellt eine seit 1. Juli 2017 mögliche Präventivmaßnahme dar, welche die Verschlimmerung, das Fortschreiten oder das Wiederaufleben einer Krankheit verhindern soll. Im Vordergrund steht dabei der Verbleib bzw. die Rückkehr ins Berufsleben . Die WET basiert auf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (es besteht kein Rechtsanspruch auf die WET) und führt grundsätzlich dazu,...
Der freie Dienstvertrag - Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
Dezember 2009
Begriff des freien Dienstvertrages § 4 Abs 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) definiert den Begriff des freien Dienstnehmers: Jemand verpflichtet sich für bestimmte oder unbestimmte Zeit (Dauerschuldverhältnis) zur Erbringung von Dienstleistungen für einen qualifizierten Dienstgeber gegen Entgelt, die Dienstleistungen werden im Wesentlichen persönlich erbracht und der freie Dienstnehmer verfügt über keine wesentlichen eigenen...
Neues zur Entgeltfortzahlung
August 2007
:: Beginn des Engeltfortzahlungsanspruches Ab 1. Jänner 2007 beginnt laut OGH 7.6.2006, ObA 13/06m mit jedem neuen Arbeitsjahr ein neuer Anspruch und zwar auch bei ununterbrochener Fortdauer einer arbeitsunfallbedingten Arbeitsverhinderung. :: Entgeltfortzahlung bei Dienstgeberkündigung, wenn der Krankenstand ins neue Arbeitsjahr reicht Bei Kündigung während eines Krankenstandes, deren Frist erst im neuen Arbeitsjahr abläuft, entsteht mit Beginn des neuen...
Kostendeckung bei Freizeitunfällen
Juni 2007
:: Rechtsgrundlagen - Unfallversicherung (AUVA) Von der Pflichtversicherung sind ausschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten umfasst. Seit 1. Jänner 2005 leistet die AUVA einen freiwilligen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung an den Arbeitgeber, wenn weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigt sind. Diesem Zuschuss steht keine Beitragsleistung gegenüber und wird sowohl bei Arbeits- als auch Freizeitunfällen gewährt. -...
Kurz-Info: Die allgemeine Unfallversicherungsanstalt unterstützt Kleinbetriebe bei Entgeltfortzahlung in Folge Unfall eines Dienstnehmers
Oktober 2004
Zur Erinnerung: Seit 1. Oktober 2002 übernimmt die AUVA ab dem vierten Krankenstandstag in Folge eines Arbeits- oder Freizeitunfalls eines Dienstnehmers in Betrieben bis zu 50 Mitabeitern die Hälfte der Entgeltfortzahlung. Angemerkt sei, dass die Arbeitsunfälle nur 20 %, die der Freizeitunfälle dagegen 80 % der Krankenstände ausmachen!