Artikel zum Thema: Aussetzungszinsen
Erhöhung des Basiszinssatzes mit 14.09.2022
September 2022
[UPDATE] Die Europäische Zentralbank (EZB) hat angesichts des zunehmenden Inflationsdrucks zum zweiten Mal in diesem Jahr den Leitzins angehoben. Die Anhebung von Anfang September beträgt 0,75 Prozentpunkte, auf 1,25%. Zuvor hatte die EZB den Leitzinssatz um 0,5 Prozentpunkte auf 0,5 % erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf den Basiszinssatz, der als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Mit Wirkung ab 14. September 2022 ist der Basiszinssatz in Österreich von...
Weitere Absenkung des Basiszinssatzes mit 16.3.2016
April 2016
Mit Wirkung ab 16. März 2016 sinkt der Basiszinssatz in Österreich von -0,12% auf -0,62%. Dies beeinflusst auch die Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Berufungszinsen. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Ab 16.3.2016 Bisher Stundungszinsen 3,88 % 4,38 % Aussetzungszinsen 1,38 % 1,88 % Anspruchszinsen 1,38 %...
Negativer Basiszinssatz verringert Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Berufungszinsen
Juni 2013
Seit 8.Mai 2013 gelten neue Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs und Berufungszinsen, da Anfang Mai der Basiszinssatz von der EZB von 0,38 % auf – 0,12 % gesenkt wurde. Einen negativen Basiszinssatz hat es in den letzten 10 Jahren noch nie gegeben! Darauf aufbauend betragen die Jahreszinssätze im Vergleich zu den bisherigen Werten wie in der Tabelle dargestellt: Ab 8.5.2013 Bisher Stundungszinsen 4,38 % 4,88...
Berufungszinsen ab 1.1.2012
Januar 2012
Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2011 wurde für den Steuerpflichtigen erstmals die Möglichkeit geschaffen, Berufungszinsen zu lukrieren. Mit 1. Jänner 2012 kommt es daher zur ausgleichenden Gerechtigkeit im Rahmen von Berufungsverfahren . Bisher und auch weiterhin kann für im Berufungswege unter Streit stehende Steuerbeträge ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gem. § 212a BAO gestellt werden. Der Liquiditätsvorteil aus der...
Senkung von Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen
Januar 2012
Nachdem wir im Sommer (KI 08/11) eine Anhebung der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen zu berichten hatten, ist es mit Wirkung zum 11.12.2011 durch Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank zu einer Senkung des Basiszinssatzes von 0,88% auf 0,38% gekommen. Die an den Basiszinssatz gekoppelten Jahreszinssätze stellen sich seit 11.12.2011 wie folgt dar: Ab 11.12.2011 bisher Stundungszinsen 4,88% 5,38%...
Anhebung von Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen
August 2011
Nach mehr als zwei Jahren unveränderter Zinsen hat nun die durch die Erhöhung des Basiszinssatzes durch den EZB-Rat ausgelöste Anpassungsautomatik dazu geführt, dass auch die Stundungs -, Aussetzungs - und Anspruchszinsen entsprechend hinaufgesetzt wurden. Seit 13.7.2011 betragen die entsprechenden Jahreszinsen daher: ab 13.7.2011 bisher Stundungszinsen 5,38 % 4,88 % Aussetzungszinsen 2,88 %...