Artikel zum Thema: Fortbildungskosten
Fortbildungskosten für Schulung mit allgemeinen Wirtschaftsthemen abzugsfähig?
Oktober 2011
Nachdem wir in der August-Ausgabe über die Nichtanerkennung der Kosten für eine Mediationsausbildung eines Finanzbeamten berichtet haben, geht es diesmal um die Frage, wie berufsspezifisch Weiterbildungsmaßnahmen sein müssen, um steuerlich Berücksichtigung zu finden. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind bei Arbeitnehmern als Werbungskosten bzw. im betrieblichen Bereich als Betriebsausgaben abzugsfähig , sofern sie dem einkommensteuerrechtlichen...
Die steuerliche Geltendmachung von Umschulungskosten
November 2008
Umschulungskosten können Ausbildungs- und Fortbildungskosten vergleichbar als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Den Lohnsteuerrichtlinien sowie den uneinheitlichen UFS-Entscheidungen folgend, gelten als wesentliche Voraussetzungen, dass schon eine berufliche Tätigkeit bestanden hat und dass die Umschulung so umfassend ist, dass eine vom bisherigen Beruf verschiedene Tätigkeit ausgeübt werden kann. Der UFS hat in diesem Zusammenhang...
Steuerliche Begünstigungen für Künstler
Oktober 2008
Umsatzsteuer Ermäßigter Steuersatz Das Umsatzsteuergesetz sieht in § 10 Abs. 2 Z 5 eine Steuerbegünstigung für Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler vor. Für solche Umsätze ermäßigt sich die Steuer auf 10% . Als Künstler gilt derjenige, der aufgrund künstlerischer Begabung in einem anerkannten Kunstfach eigenschöpferisch tätig ist. Bei einer abgeschlossenen künstlerischen Hochschulbildung...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel
Dezember 2007
Für alle Steuerpflichtigen :: Sonderausgaben (Zahlung vor Jahresende) Beschränkt abzugsfähig "Topfsonderausgaben" (Personenversicherungen, junge Aktien, Wohnraumschaffung) unterliegen einer Einschleifregelung bei Einkünften ab € 36.400,- bis € 50.900,- und bleiben darüber hinaus unberücksichtigt. Ferner sind sie nur bis zu einem Viertel des Höchstbetrages von € 2.920,- abzugsfähig ( maximal € 730,- )....
Lohnerhöhung ohne Lohnnebenkosten
September 2007
Eine reguläre Lohnerhöhung kostet dem Arbeitgeber ca. 130% der Bruttoerhöhung, wobei dem Arbeitnehmer oft weniger als 50% der Bruttoerhöhung netto zufließt. Es ist daher verständlich, dass aus diesem für beide Teile „schlechten Geschäft“ Auswege gesucht werden, auf die im Folgenden hingewiesen wird. :: Gesetzliche Grundlagen Die in § 3 EStG angeführten Steuerbefreiungen korrespondieren im Wesentlichen mit § 49 ASVG,...
Steuersparcheckliste 2006 - Teil 2: Für Arbeitgeber
Dezember 2006
- Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer Folgende Zuwendungen sind pro Dienstnehmer p.a. steuerfrei: Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) € 365,- Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenke, keine Autobahnvignette!) € 186,- Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden. Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der...