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Artikel zum Thema: Betriebseröffnung

4 Ergebnisse zum Thema "Betriebseröffnung"
Ergebnisse 1 bis 4

Basispauschalierung bei Betriebseröffnung

Februar 2012

Bei selbständigen Einkünften und bei Einkünften aus Gewerbebetrieb können die Betriebsausgaben bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern durch einen pauschalen Durchschnittssatz ermittelt werden. Die Anwendung der so genannten Basispauschalierung setzt voraus, dass keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden, die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftjahres nicht mehr als 220.000 € betragen...

Basispauschalierung bei Betriebseröffnung

Steuerliche Tipps für die Ordinationsweitergabe von Ärzten

September 2009

Mit einer langfristigen und sorgfältigen Planung lassen sich bei der Weitergabe von Arztpraxen sowohl Nerven als auch Geld sparen. Neben steuerlichen Aspekten werden nachfolgend auch wesentliche betriebswirtschaftliche Punkte dargestellt. Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist eine möglichst geringe Besteuerung des Veräußerungsgewinns wünschenswert, wobei auch der laufende Gewinn des Jahres darauf Einfluss hat. Bei Veräußerung oder Auflösung des...

Steuerliche Tipps für die Ordinationsweitergabe von Ärzten

Änderungen in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000) durch den Wartungserlass 2007

Februar 2008

Der Wartungserlass vom 5.12.2007 bringt unter Anderem nachfolgende Änderungen bzw. Klarstellungen in den EStR 2000: :: Neutralisierung von Geldeinlagen und Entnahmen iZm. § 11a EStG (Halbsatzbegünstigung für nicht entnommene Gewinne) Erfolgen Geldeinlagen und Entnahmen innerhalb desselben Wirtschaftsjahres, so neutralisieren sich ihre Wirkungen, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Eine Entnahme führt nicht zum Eigenkapitalabbau insoweit ihr eine...

Änderungen in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000) durch den Wartungserlass 2007

Arbeitsessen ist nicht gleich Arbeitsessen im steuerlichen Sinn

April 2002

Analyse im Lichte der aktuellen Rechtsprechung Repräsentationsausgaben sind gem. § 20 Abs. 1 Zi. 3 EStG nicht abzugsfähige Ausgaben. Wird nachgewiesen, dass eine Bewirtung weitaus überwiegend betrieblich veranlasst ist, kann die Hälfte der Ausgaben abgezogen werden. Die korrespondierende Bestimmung im § 1 Abs. 1 Zi. 2 lit. c UStG normiert die Umsatzsteuerpflicht in Gestalt des Eigenverbrauches für den nicht abzugsfähigen 50% Anteil. In der Praxis...

Arbeitsessen ist nicht gleich Arbeitsessen im steuerlichen Sinn
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