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Artikel zum Thema: Aufwandsentschädigung

10 Ergebnisse zum Thema "Aufwandsentschädigung"
Ergebnisse 7 bis 10

Neues zur Funktionärsbesteuerung bei Vereinen

September 2004

Die neuen Vereinsrichtlinien führen hiezu folgendes aus: :: Zuordnung der Einkünfte Die Funktionäre beziehen Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit und nicht aus einem Dienstverhältnis. Bis zu einer monatlichen Höhe von € 75,- besteht Steuerfreiheit. Übersteigen die Einnahmen diesen Betrag, ist ohne Nachweis pro Monat ein Betrag von € 75,- als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten abzusetzen. Diese Begünstigung steht...

Neues zur Funktionärsbesteuerung bei Vereinen

Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen im Jahre 2003 gemäß § 109 a EStG

Dezember 2003

Bis Ende Jänner 2004 sind mittels Formular E 18 bis Ende Februar 2004 bei elektronischer Übermittlung die Meldungen für im Jahre 2003 ausbezahlte Honorare an das Finanzamt zu erstatten. Zu den Ausführungen in der Klienten-Info Jänner 2003 wird folgendes ergänzt: :: Form der Erklärung durch den Empfänger Grundsätzlich sind die Online-Mitteilungen vom Finanzamt erfasst, die Print-Mitteilungen aber nur zum Teil. Es erfolgt aber keine...

Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen im Jahre 2003 gemäß § 109 a EStG

Einkünfte aus Vereinen in steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht

Juli 2002

Die neuen Vereinsrichtlinien 2001 ordnen die Einkünfte der gewählten Funktionäre nunmehr den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gem. § 22 Z. 2 EStG zu. Bisher galten sie als „sonstige Einkünfte“ gem. § 29 EStG. Grundzüge der Qualifikation der Einkünfte aus Vereinstätigkeit Die rechtliche Qualifikation ist abhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit bzw. der bestehenden Rechtsbeziehung zum...

Einkünfte aus Vereinen in steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht

Das Urlaubs- und Feiertagsentgelt im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

September 2001

Arbeitsrecht Ausgehend von § 6 Urlaubsgesetz, der als regelmäßiges Entgelt jenes Entgelt qualifiziert, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre, wird aus § 2 Abs. 2 Generalkollektivvertrag der Grundsatz des Ausfalls- und Anspruchsprinzips abgeleitet. Insbesondere gelten als Bestandteil des regelmäßigen Entgeltes geleistete Überstunden, die auf Grund der Arbeitszeiteinteilung zu erbringen...

Das Urlaubs- und Feiertagsentgelt im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
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