Artikel zum Thema: Auflösungsabgabe
Wichtige Termine 2013
Januar 2013
Hinweis: Regelmäßige Fristen i.Z.m. UVA, ESt-VZ, KSt-VZ, Lohnabgaben etc. sind nicht angeführt. Jänner Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht Vereinfachter Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen Einführung der Auflösungsabgabe zu Gunsten der Arbeitsmarktpolitik Bis 15.1. Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2012 für geringfügig Beschäftigte...
Auflösungsabgabe bei der Beendigung von Dienstverhältnissen ab 2013
Dezember 2012
Die Auflösungsabgabe ist eine Bundesabgabe zu Gunsten der Arbeitsmarktpolitik, welche vom Dienstgeber zu entrichten ist, wenn ein arbeitslosenversicherungspflichtiges echtes oder freies Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2012 endet. Wie die Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung wird die Auflösungsabgabe jedes Jahr aufgewertet werden, wodurch sie im Jahr 2013 voraussichtlich 113 € (Ausgangspunkt war 110 €) ausmachen wird. Für das...