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Artikel zum Thema: Amtswege

5 Ergebnisse zum Thema "Amtswege"
Ergebnisse 1 bis 5

Mehr Handlungsspielraum beim Familienbonus Plus

August 2020

Der Familienbonus Plus bietet seit 2019 eine Entlastung für Familien mit Kindern , da in Form eines Steuerabsetzbetrages die Steuerlast der Eltern verringert werden kann. Die Begünstigung gilt pro Monat pro Kind und ist mit maximal 1.500 € pro Kind und Jahr begrenzt. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht immer noch ein reduzierter Familienbonus Plus i.H.v. 500 € pro Jahr zu, sofern weiterhin für dieses Kind auch Familienbeihilfe bezogen...

Mehr Handlungsspielraum beim Familienbonus Plus

Coronavirus: UPDATE: Angekündigte und geplante Entlastungsmaßnahmen

Juni 2020

[Stand 16.06.2020] Im Zuge der Regierungsklausur am 15. und 16. Juni wurden folgende Maßnahmen angekündigt: Zur Unterstützung besonders betroffener Unternehmen: Gewinn-/Verlustverteilung Zeitlich befristete Möglichkeit eines Verlustrücktrags, das bedeutet einen einmaligen Rücktrag von Verlusten aus 2020 in das Jahr 2019 und unter gewissen Voraussetzungen in das Jahr 2018. Fixkostenzuschuss...

Coronavirus: UPDATE: Angekündigte und geplante Entlastungsmaßnahmen

Unternehmensserviceportal (USP) gestartet

Juli 2012

Seit Ende Mai steht unter der Homepage www.usp.gv.at das Unternehmensserviceportal zur Verfügung. Es handelt sich dabei um das zentrale Internetportal der österreichischen Bundesregierung für Unternehmen und bietet Zugang zu vielen betriebsrelevanten Informationen und Behördengängen . Sobald die Unternehmerin oder der Unternehmer die einmalige Registrierung (z.B. über FinanzOnline) vorgenommen hat, können Amtswege effizient, sicher und rasch...

Unternehmensserviceportal (USP) gestartet

Rückerstattung ausländischer Quellensteuern / Probleme mit Frankreich

Juni 2007

Übersteigt die im Ausland einbehaltene Quellensteuer 15%, kann der übersteigende Betrag gem. Art. 10 OECD-Musterabkommen auf Antrag erstattet werden. Die Antragsformulare sind bei der Drucksortenverwaltung der Finanzbehörde 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße. 3 Tel. (01) 71125/3643 oder Fax. 3649 zu beziehen. Die Anträge sind grundsätzlich vom zuständigen Finanzamt, versehen mit der Ansässigkeitsbestätigung, unmittelbar dem Finanzamt Eisenstadt...

Rückerstattung ausländischer Quellensteuern / Probleme mit Frankreich

Bescheidänderung wegen rückwirkender Ereignisse

August 2004

Mit § 295 a BAO wird ein bisher fehlender Rechtsbehelf neu eingeführt. Danach kann ein Bescheid von Amtswegen oder auf Antrag der Partei abgeändert werden, wenn ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang der Steuerpflicht hat. Im folgenden seien hierfür Beispiele angeführt: Rückwirkendes Ereignis: Nachträgliche Besteuerung im Ausland Rückzahlungen und Nachzahlungen...

Bescheidänderung wegen rückwirkender Ereignisse
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