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Artikel zum Thema: Zwerganteil

4 Ergebnisse zum Thema "Zwerganteil"
Ergebnisse 1 bis 4

Steuerreform kompakt V - Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer

Dezember 2015

Das neue System der Grunderwerbsteuer in der Fassung der Steuerreform 2015/2016 ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass der Grundstückswert , welcher gleichsam dem Verkehrswert entspricht, den (dreifachen) Einheitswert bei unentgeltlichen Übertragungen ablöst und somit Übertragungen von Grundstücken im Familienkreis regelmäßig mit einer höheren GrESt belastet werden. Die Neuregelungen sind auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem...

Steuerreform kompakt V - Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer

Steuerreformgesetz 2015 in Begutachtung

Juni 2015

Die Neugestaltung des Einkommensteuertarifs wird – wie in der KI 04/15 vorgestellt – umgesetzt. Niedrigverdiener können bereits für das Jahr 2015 eine „ SV-Rückerstattung “ von bis zu 220 € (bisher 110 €) erreichen. Für Pendler beträgt der Erstattungsbetrag für das Jahr 2015 höchstens 450 € (bisher 400 €). Der Kinderfreibetrag wird verdoppelt und macht künftig 440 € aus...

Steuerreformgesetz 2015 in Begutachtung

Grunderwerbsteuer: treuhändig gehaltene Zwerganteile - VwGH bestätigt missbräuchliche Gestaltung

Juni 2011

Gemäß § 1 Abs. 3 Grunderwerbsteuergesetz löst die Vereinigung von allen Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft in der Hand des Erwerbers Grunderwerbsteuer (GrESt) aus. In der Praxis wurde die GrESt daher oftmals bei Anteilsübertragungen dadurch vermieden , dass zivilrechtlich nicht alle Anteile übertragen wurden, sondern ein Zwerganteil zivilrechtlich beim Verkäufer verblieb oder auf einen Dritten übertragen wurde, der...

Grunderwerbsteuer: treuhändig gehaltene Zwerganteile - VwGH bestätigt missbräuchliche Gestaltung

Vermeidung Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigung durch treuhändig gehaltene Zwerganteile nicht mehr möglich?

November 2010

Die Übertragung von inländischen Grundstücken , z.B. durch einen Kauf, unterliegt der Grunderwerbsteuer . Die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung, das ist in der Regel der Kaufpreis, zu berechnen. Der Steuersatz beträgt 3,5%, wobei er sich auf 2% reduziert wenn das Grundstück von einem Familienangehörigen erworben wird. Darüber hinaus ist eine Grundbucheintragungsgebühr von 1% zu entrichten. Grunderwerbsteuer...

Vermeidung Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigung durch treuhändig gehaltene Zwerganteile nicht mehr möglich?
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