Artikel zum Thema: Unbilligkeit
Keine Nachsicht bei Säumniszuschlägen nach irrtümlicher Umsatzsteuerberechnung
März 2011
Der Tatbestand der Unbilligkeit soll Härtefälle vermeiden und ist z.B. anzunehmen, wenn ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintreten würde und es somit zu einer anormalen Belastungswirkung bzw. zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen würde. Der VwGH hat in dem vorliegenden Fall (GZ 2006/15/0337 vom 20.5.2010) die Verhängung eines Säumniszuschlages, der auf einen Irrtum des Steuerpflichtigen zurückzuführen ist,...
Keine Abgabennachsicht bei treuwidrigem Verhalten von Dienstnehmern
September 2010
Der Begriff der „Unbilligkeit der Abgabeneinhebung“ zeigt die „humane Seite“ der Abgabenbestimmungen, welche in zwei Fällen eintreten kann. Die sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn durch die gesetzlichen Bestimmungen für den Steuerpflichtigen eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Folge eintritt und es zu einer anormalen Steuerbelastung kommt. Die persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ist dann erfüllt, wenn...
Neue Verordnung zur Nachsicht von Steuern
Juli 2006
Steuerpflichtige, die mit hohen Steuerrückständen kämpfen, können finanzielle Engpässe durch Zahlungserleichterungen überbrücken. Reichen diese nicht aus, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachsicht der Abgabenschulden zu stellen. Diese kann gemäß § 236 Abs. 2 BAO erfolgen, wenn die Einhebung der Abgabe unbillig wäre. Der unbestimmte Gesetzesbegriff "Unbilligkeit" wird in der Verordnung BGBl II Nr. 435/2005...