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Artikel zum Thema: Topfsonderausgabe

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Sonderausgaben

Januar 2023

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Sonderausgaben.

Sonderausgaben

Maßnahmen vor Jahresende 2022 - Für alle Steuerpflichtigen

November 2022

(Topf-)Sonderausgaben Seit der Veranlagung 2021 sind die ohnehin in den letzten Jahren stark eingeschränkten sogenannten Topfsonderausgaben (Versicherungsverträge, Darlehenskosten für Sanierungsmaßnahmen usw.) leider nicht mehr abzugsfähig. Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen...

Maßnahmen vor Jahresende 2022 - Für alle Steuerpflichtigen

Maßnahmen vor Jahresende 2021 - Für alle Steuerpflichtigen

November 2021

(Topf-)Sonderausgaben Mit der Veranlagung 2021 sind die ohnehin in den letzten Jahren stark eingeschränkten sogenannten Topfsonderausgaben (Versicherungsverträge, Darlehenskosten für Sanierungsmaßnahmen usw.) leider nicht mehr abzugsfähig. Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen...

Maßnahmen vor Jahresende 2021 - Für alle Steuerpflichtigen

Maßnahmen vor Jahresende 2020 - Für alle Steuerpflichtigen

November 2020

(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung) können die Topfsonderausgaben letztmalig 2020 abgesetzt werden. Die im Rahmen dieser Höchstbeiträge (2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener)...

Maßnahmen vor Jahresende 2020 - Für alle Steuerpflichtigen

Maßnahmen vor Jahresende 2019 - Für alle Steuerpflichtigen

November 2019

(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung) können die Topfsonderausgaben noch bis 2020 abgesetzt werden. Die im Rahmen dieser Höchstbeiträge (2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener)...

Maßnahmen vor Jahresende 2019 - Für alle Steuerpflichtigen

Maßnahmen vor Jahresende 2018 - Für alle Steuerpflichtigen

November 2018

(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung) können die Topfsonderausgaben noch bis 2020 abgesetzt werden. Die im Rahmen dieser Höchstbeiträge (2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener)...

Maßnahmen vor Jahresende 2018 - Für alle Steuerpflichtigen
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