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Artikel zum Thema: Pauschalierungsgrenze

4 Ergebnisse zum Thema "Pauschalierungsgrenze"
Ergebnisse 1 bis 4

Kurz-Info: Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Land- und Forstwirtschaft ab 2023

Januar 2023

Die land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen gem. Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 sind wie folgt und erstmals für die Veranlagung 2023 angehoben worden: Anhebung der Jahresumsatzgrenze für die Anwendung der Pauschalierungsverordnung auf 600.000 €. Anhebung der Einheitswert-Grenze des Betriebes für die Anwendung der Teilpauschalierung auf 165.000 €. Anhebung der Einnahmengrenze für land- und...

Kurz-Info: Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Land- und Forstwirtschaft ab 2023

"Wirtshauspaket" soll Gastronomie aus der Krise helfen

Juni 2020

Da die Gastronomie von den Folgen der Coronakrise besonders schwer getroffen wurde, hat der Nationalrat am 26. Mai 2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Hilfspaket in Höhe von 500 Millionen € zugestimmt (19. COVID-19-Gesetz oder auch Gastronomie-Hilfspaket). Damit sollen zum einen natürlich die Unternehmen entlastet, aber auch der Konsum angekurbelt werden. Die wichtigsten Maßnahmen werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt:...

"Wirtshauspaket" soll Gastronomie aus der Krise helfen

Coronavirus: Gastronomie: Bundesregierung präsentiert 500 Mio. Wirtshaus-Paket

Mai 2020

11.5.2020 - Die Regierung hat heute im Rahmen einer Pressekonfernez Steuerentlastungen sowie Unterstützungen für Gastronomiebetriebe präsentiert. Die Eckpunkte: Senkung der Umsatzsteuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf 10% bis Ende 2020 Anhebung der Pauschalierungsgrenze von 255.000 auf 400.000 Euro Erhöhung der Mobilitätspauschale von 2% auf 6% für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und 4% für...

Coronavirus: Gastronomie: Bundesregierung präsentiert 500 Mio. Wirtshaus-Paket

Neue Vollpauschalierungsgrenze begünstigt Land- und Forstwirte

Februar 2011

Mit der LuF PauschVO 2011, die für den Zeitraum von 2011 bis 2015 gilt, wurde unter Anderem die Grenze für die Vollpauschalierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 65.500 € auf 100.000 € Einheitswert angehoben. Die Vollpauschalierung ist günstig, da keine steuerlichen Aufzeichnungen geführt werden müssen und sich Besteuerung und Sozialversicherungsabgaben von dem fiktiven Einheitswert ableiten, unabhängig...

Neue Vollpauschalierungsgrenze begünstigt Land- und Forstwirte
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