Neuverglasung einzelner Fenster nicht als Sonderausgaben begünstigt
März 2008
Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum durch befugte Unternehmer können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich dabei um Instandsetzungsaufwendungen (einschließlich energiesparender Maßnahmen) handelt, die den Nutzungswert oder den Zeitraum der Nutzbarkeit wesentlich verlängern, oder Herstellungsaufwendungen vorliegen. Derartige Kosten können auch von Mietern geltend gemacht werden. Abzugsfähig ist beispielsweise der Austausch...