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Artikel zum Thema: Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

3 Ergebnisse zum Thema "Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz"
Ergebnisse 1 bis 3

Senkung des IESG-Zuschlags mit 1.1.2016

Januar 2016

Der Arbeitgeber hat für bestimmte Arbeitnehmer einen Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zu leisten. Nachdem dieser mit 1.1.2015 bereits von 0,55% auf 0,45% gesenkt wurde, tritt jetzt mit 1.1.2016 eine weitere Reduktion ein. Der IESG-Zuschlag beträgt ab 1.1.2016 0,35 % der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage sowie der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen . Der IESG-Zuschlag ist zur Gänze vom...

Senkung des IESG-Zuschlags mit 1.1.2016

IESG-Beiträge für Vorstandsmitglieder - Rückerstattung beantragen

Oktober 2014

Nach einer Entscheidung des OGH (GZ 8ObS3/14w vom 24.3.2014) haben Vorstände einer Aktiengesellschaft bei einer Insolvenz keinen Anspruch auf ein Insolvenzentgelt . Begründet wird dies damit, dass Personen, die rechtlich oder faktisch eine Unternehmerfunktion gegenüber „normalen“ Arbeitnehmern ausüben, nicht vom Schutz nach den Bestimmungen des IESG (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) umfasst sind. Bei Aktiengesellschaften kommt diese...

IESG-Beiträge für Vorstandsmitglieder - Rückerstattung beantragen

Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung sowie des Zuschlages nach dem IESG

Mai 2014

Aufgrund eines gesetzlichen Initiativantrags wurde vom Nationalratsplenum am 27.3.2014 die Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung und des Zuschlags nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) beschlossen. Ab dem 1.7.2014 reduziert sich der Beitrag zur Unfallversicherung um 0,1% auf 1,30% (derzeit noch 1,40%); der IESG-Beitrag verringert sich ab dem Beitragsjahr 2015 ebenfalls um 0,1% von derzeit 0,55% auf 0,45%. Der IESG-Zuschlag ist zur Gänze vom...

Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung sowie des Zuschlages nach dem IESG
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