Artikel zum Thema: Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
Senkung des IESG-Zuschlags mit 1.1.2016
Januar 2016
Der Arbeitgeber hat für bestimmte Arbeitnehmer einen Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zu leisten. Nachdem dieser mit 1.1.2015 bereits von 0,55% auf 0,45% gesenkt wurde, tritt jetzt mit 1.1.2016 eine weitere Reduktion ein. Der IESG-Zuschlag beträgt ab 1.1.2016 0,35 % der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage sowie der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen . Der IESG-Zuschlag ist zur Gänze vom...
IESG-Beiträge für Vorstandsmitglieder - Rückerstattung beantragen
Oktober 2014
Nach einer Entscheidung des OGH (GZ 8ObS3/14w vom 24.3.2014) haben Vorstände einer Aktiengesellschaft bei einer Insolvenz keinen Anspruch auf ein Insolvenzentgelt . Begründet wird dies damit, dass Personen, die rechtlich oder faktisch eine Unternehmerfunktion gegenüber „normalen“ Arbeitnehmern ausüben, nicht vom Schutz nach den Bestimmungen des IESG (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) umfasst sind. Bei Aktiengesellschaften kommt diese...
Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung sowie des Zuschlages nach dem IESG
Mai 2014
Aufgrund eines gesetzlichen Initiativantrags wurde vom Nationalratsplenum am 27.3.2014 die Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung und des Zuschlags nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) beschlossen. Ab dem 1.7.2014 reduziert sich der Beitrag zur Unfallversicherung um 0,1% auf 1,30% (derzeit noch 1,40%); der IESG-Beitrag verringert sich ab dem Beitragsjahr 2015 ebenfalls um 0,1% von derzeit 0,55% auf 0,45%. Der IESG-Zuschlag ist zur Gänze vom...