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Artikel zum Thema: IBAN

12 Ergebnisse zum Thema "IBAN"
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Steuerfreie Reisekostenersätze - Ausland

Januar 2023

Übersicht der Tages- und Nächtigungsgelder im Ausland.

Steuerfreie Reisekostenersätze - Ausland

Bei Finanzamtszahlungen auch auf die richtige Kontonummer achten

Oktober 2021

Im Zuge der Reform der Finanzverwaltung und konkret bedingt durch die Zusammenlegung von Dienststellen innerhalb des Finanzamts Österreich (die zusammengelegten Dienststellen traten an Stelle der bisherigen Finanzämter) ist es auch zu Änderungen bei den Kontonummern gekommen. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die seit 1. Jänner 2021 jeweils gültige Kontonummer. Bis 31.12.2020 zuständiges Finanzamt (FA) Seit 1.1.2021...

Bei Finanzamtszahlungen auch auf die richtige Kontonummer achten

Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel

Dezember 2015

1030 Wien Marxergasse 4 Telefon (österreichweit): 050 233 518 Telefax: 050 233 5918001 4020 Linz Bahnhofplatz 7 Telefon (österreichweit): 050 233 518 Telefax: 050 233 5918001 5020 Salzburg Aignerstraße 10 Telefon (österreichweit): 050 233 518 Telefax: 050 233 5918001 6020 Innsbruck Innrain 32 Telefon...

Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel

Ab Februar 2014 wird SEPA Realität

Dezember 2013

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area und hat die Einführung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums zum Ziel. Wenngleich SEPA-Überweisungen bereits seit 2008 möglich sind, so erfolgt die vollständige Umstellung auf SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften mit 1. Februar 2014 . Mit SEPA wird eine Infrastruktur für den Massenzahlungsverkehr für alle Euro-Zahlungen geschaffen, welche in immer stärkerem...

Ab Februar 2014 wird SEPA Realität

Kurz-Info: EU-Standardüberweisung ab 1. Jänner 2006 bis € 50.000,- spesenbegünstigt

Februar 2006

Die Betragsobergrenze wurde von bisher € 12.500,- auf € 50.000,- angehoben. Bis zu diesem Betrag werden Überweisungen innerhalb der EU zum gleichen Preis wie Inlandsüberweisungen durchgeführt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Zahlung in EUR Bis EUR 50.000,- Angabe der IBAN des Begünstigten und der BIC der Empfängerbank Von einem EUR-Konto zugunsten eines EUR-Kontos innerhalb der EU Empfehlung: Anforderung der...

Kurz-Info: EU-Standardüberweisung ab 1. Jänner 2006 bis € 50.000,- spesenbegünstigt

EU-Standard-Überweisung spart Kosten, auch bei den neuen Mitgliedsländern

Juli 2004

Die EU/EWR-Länder bilden seit 1. Mai 2004 einen erweiterten einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA= Single Euro Payments Area). Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro sind - bei Einhaltung folgender Bedingungen - kostenmäßig Inlandsüberweisungen gleichgestellt: IBAN und BIC des Empfängers müssen auf der Überweisung angegeben sein. Die Überweisung muss in Euro erfolgen. Der Betrag darf Euro 12.500,-...

EU-Standard-Überweisung spart Kosten, auch bei den neuen Mitgliedsländern
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