Artikel zum Thema: Eigenkapitalzuwachs
Positive Klarstellung bei § 11a EStG-Begünstigung
September 2013
Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 11a EStG) wurde ab dem Jahr 2010 durch den Freibetrag für investierte Gewinne (nunmehr Gewinnfreibetrag ) gem. § 10 EStG abgelöst . Die seinerzeitige Förderung eines Eigenkapitalzuwachses durch die Besteuerung des nicht entnommenen Gewinns mit dem ½ Durchschnittsteuersatz war so ausgestaltet, dass für die begünstigten Eigenkapitalzuwächse eine Behaltefrist von 7...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel
Dezember 2007
Für alle Steuerpflichtigen :: Sonderausgaben (Zahlung vor Jahresende) Beschränkt abzugsfähig "Topfsonderausgaben" (Personenversicherungen, junge Aktien, Wohnraumschaffung) unterliegen einer Einschleifregelung bei Einkünften ab € 36.400,- bis € 50.900,- und bleiben darüber hinaus unberücksichtigt. Ferner sind sie nur bis zu einem Viertel des Höchstbetrages von € 2.920,- abzugsfähig ( maximal € 730,- )....
Steuersparcheckliste 2006 - Teil 1: Für Unternehmer
Dezember 2006
Steuerbegünstigte Gewinnbesteuerung :: Begünstigungsarten - Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG Ab 1. Jänner 2007 steht diese Begünstigung allen natürlichen Personen zu, die den Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen- Ausgabenrechnung) ermitteln. Die Fördergrenze liegt bei einem Gewinn von € 1 Mio. idHv. 10%. Der Freibetrag von höchstens € 100.000,- führt zu einer maximalen Steuerersparnis von...
Steuerliche und sonstige Neuerungen für 2005
Januar 2005
:: Verkürzung bestimmter Verjährungsfristen Obwohl die Gesetzesänderung erst am 1. Jänner 2005 in Kraft tritt, wirkt sich die Verkürzung von bestimmten Fristen auch auf bestehende alte Abgabenansprüche aus, sodass es zum sprunghaften Eintreten von Verjährung solcher Abgaben kommt. Die absolute (nicht verlängerbare) Verjährung tritt nunmehr bereits nach 10 Jahren ein (bisher 15 Jahre) Für die Abgabenhinterziehung beträgt...
Kurz-Info: Zinssätze für die Eigenkapitalzuwachsverzinsung
Oktober 2004
Das BMF hat mit Verordnung vom 12. Juli 2004 den Zinssatz für 2004 mit 4,23 % festgesetzt. Die Zinssätze zur Evidenz betragen für: 2000: 4,9 %; 2001: 6,2 %; 2002: 5,5 %; 2003: 4,9 %. Zur Erinnerung sei vermerkt, dass diese Steuerbegünstigung für natürliche Personen nur mehr für die Steuererklärung 2003 gilt. Sie steht ab 2004 nur mehr juristischen Personen zu. Für natürliche Personen wurde zum Ausgleich ab 2004 die Begünstigung...
Letztmalige Steuerbegünstigungen in der Steuererklärung für 2003
April 2004
:: Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses gem. § 11 EStG bei natürlichen Personen Die seit dem Jahr 2000 bestehende Steuerbegünstigung, die wegen ihrer Kompliziertheit kaum in Anspruch genommen worden ist, steht ab 2004 nur mehr juristischen Personen zu. Die Zinssätze betragen: für 2002 4,9%, für 2001 6,2%, für 2002 5,5%, für 2003 4,9%. Für natürliche Personen besteht als Ausgleich ab 2004 die Begünstigung des...