Durch Autoeinbruch während der Arbeitszeit verursachte Kosten sind Werbungskosten
Juni 2011
Ausgaben des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte finden steuerlich pauschal mit dem Verkehrsabsetzbetrag von 291 € pro Jahr bzw. in bestimmten Fällen zusätzlich noch mit dem kleinen oder großen Pendlerpauschale Berücksichtigung. Allfällige darüber hinaus gehende tatsächliche Kosten können nicht angesetzt werden. Mit der Frage, ob auch Kosten im Zusammenhang mit dem Einbruch in einen auf dem Parkplatz...