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Artikel zum Thema: Einreichungsfrist

12 Ergebnisse zum Thema "Einreichungsfrist"
Ergebnisse 1 bis 6

Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2023

September 2023

Während der herausfordernden Corona-Zeit war die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen von 9 auf 12 Monate verlängert worden. Diese Übergangsbestimmung ist ausgelaufen, sodass die Offenlegung wieder binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2023 erfolgen. Die Offenlegung erfolgt durch elektronische...

Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2023

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses coronabedingt bis 31.12.2021

September 2021

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 coronabedingt bis 31.12.2021 (anstelle 30.9.2021) zu erfolgen. Die Frist für die Veröffentlichung wurde somit wiederum mit Hinweis auf die durch COVID-19 bedingten Erschwernisse in den verschiedenen Wirtschafts- und Rechtsbereichen von 9 auf 12 Monate verlängert. Die Verlängerung auf 12 Monate für die Einreichung beim Firmenbuch gilt jedoch...

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses coronabedingt bis 31.12.2021

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 31.12.2020

September 2020

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 "coronabedingt" per 31.12.2020 (anstelle 30.9.2020) zu erfolgen. Mit dem 4. COVID-19 Gesetz wurde nämlich die Frist für die Veröffentlichung ausnahmsweise von 9 auf 12 Monate verlängert . Die Verlängerung auf 12 Monate für die Einreichung beim Firmenbuch gilt jedoch nur für Bilanzstichtage zwischen 16....

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 31.12.2020

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2019

September 2019

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 per 30.9.2019 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Bei entsprechenden Umsätzen unter 70.000 € ist auch eine Einreichung...

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2019

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2018

September 2018

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 per 30.9.2018 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Bei entsprechenden Umsätzen unter 70.000 € ist auch eine Einreichung...

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2018

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2017

September 2017

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 per 30.9.2017 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Bei entsprechenden Umsätzen unter 70.000 € ist auch eine Einreichung...

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2017
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